Inhalte melden oder Änderungen beantragen
Auf businessportal24 veröffentlichen Unternehmen Pressemitteilungen in eigener Verantwortung. Wenn Sie ein Anliegen zu einer veröffentlichten Pressemitteilung haben, wählen Sie bitte den passenden Weg.
Sie können eine Pressemitteilung direkt über den Link „Pressemitteilung melden" auf der jeweiligen Veröffentlichungsseite melden — dabei wird die betroffene Pressemitteilung automatisch übernommen.
Die Meldung rechtswidriger Inhalte und die Ausübung gesetzlicher Rechte sind immer kostenlos. Kostenpflichtig ist nur die freiwillige Entfernung rechtmäßiger Inhalte aus der öffentlichen Ansicht.
1. Rechtswidrige Inhalte oder Rechteverletzungen melden
Nutzen Sie diesen Weg, wenn Sie der Ansicht sind, dass eine veröffentlichte Pressemitteilung rechtswidrig ist oder Ihre Rechte verletzt, zum Beispiel bei:
- falschen Tatsachenbehauptungen,
- Verletzung von Persönlichkeitsrechten,
- Verletzung von Marken-, Urheber- oder sonstigen Rechten,
- Datenschutzverstößen oder unzulässiger Veröffentlichung personenbezogener Daten,
- Betrug, Irreführung oder rechtswidriger Werbung,
- sonstigen gesetzlichen Verstößen.
Meldung: Nutzen Sie unser Meldeformular für rechtswidrige Inhalte — Sie erhalten unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Vorgangsnummer. Alternativ öffnen Sie die betroffene Pressemitteilung und nutzen dort den Link „Inhalt melden" (die Mitteilung wird dabei automatisch dem Vorgang zugeordnet), oder Sie senden Ihre Meldung mit der URL der betroffenen Pressemitteilung über unser .
Damit wir Ihre Meldung prüfen können, benötigen wir:
- die URL der betroffenen Pressemitteilung,
- eine Begründung, warum Sie den Inhalt für rechtswidrig halten,
- Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse, soweit gesetzlich keine Ausnahme gilt,
- Ihre Bestätigung, dass Sie die Meldung nach bestem Wissen und Gewissen abgeben und die Angaben richtig und vollständig sind.
Nach Absenden der Meldung erhalten Sie unverzüglich eine Eingangsbestätigung. Wir prüfen die Meldung sorgfältig und zeitnah. Anschließend teilen wir Ihnen unsere Entscheidung mit einer Begründung mit. Ist der Inhalt rechtswidrig oder besteht ein ausreichender Grund für eine Einschränkung, entfernen oder sperren wir ihn ganz oder teilweise.
Der Autor oder Verantwortliche des Inhalts wird über eine Einschränkung des Inhalts informiert und erhält eine Begründung, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
2. Eigene personenbezogene Daten entfernen lassen
Nutzen Sie diesen Weg, wenn Sie eine natürliche Person sind und Ihre persönlichen Kontaktdaten in einer Pressemitteilung stehen, zum Beispiel Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
Antrag: Nutzen Sie unser Antragsformular zur Entfernung eigener Kontaktdaten. Alternativ öffnen Sie die betroffene Pressemitteilung und nutzen dort den Link „Eigene Daten entfernen" — oder Sie stellen Ihren Antrag über unser .
Wir prüfen Ihren Antrag nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung. Die Prüfung und Bearbeitung ist für Sie kostenlos.
Zur Prüfung senden wir Ihnen in der Regel einen Bestätigungslink an die betroffene E-Mail-Adresse. Falls diese nicht mehr erreichbar ist, können wir einen geeigneten Identitäts- oder Berechtigungsnachweis verlangen. Wir verlangen nur die Angaben, die zur Prüfung Ihrer Berechtigung erforderlich sind.
Nach erfolgreicher Prüfung entfernen, ersetzen oder anonymisieren wir Ihre persönlichen Kontaktdaten in der Pressemitteilung. Die Pressemitteilung selbst bleibt grundsätzlich bestehen, soweit keine gesetzlichen Ansprüche auf Entfernung, Sperrung oder Änderung bestehen.
Angaben über Unternehmen und Informationen aus öffentlichen Registern prüfen wir im Einzelfall. Solche Angaben sind nicht automatisch wie private Kontaktdaten zu behandeln.
3. Eigene Pressemitteilung ändern oder verwalten
Nutzen Sie diesen Weg, wenn Sie der ursprüngliche Auftraggeber, Firmeninhaber oder als Pressekontakt in der Pressemitteilung genannt sind.
Zur Prüfung Ihrer Berechtigung nutzen wir ein Magic-Link-Verfahren: Wir senden einen einmaligen Zugangslink an die E-Mail-Adresse, die in der Pressemitteilung oder im Kundenkonto hinterlegt ist. Nach Bestätigung können Sie zulässige Änderungen beantragen, zum Beispiel:
- Tippfehler korrigieren,
- Kontaktdaten aktualisieren,
- veraltete Pressekontakte ersetzen,
- eine freiwillige Entfernung rechtmäßiger Inhalte aus der öffentlichen Ansicht beauftragen.
Änderung beantragen: Melden Sie sich in Ihrem Publisher-Konto an oder fordern Sie den Zugangslink über die Anmeldeseite an. Wenn die hinterlegte E-Mail-Adresse nicht mehr erreichbar ist, können wir einen geeigneten Berechtigungsnachweis verlangen — wenden Sie sich dazu über unser an uns.
4. Freiwillige Entfernung rechtmäßiger Inhalte
Rechtmäßige Pressemitteilungen bleiben grundsätzlich Teil unseres dauerhaften Archivs. Eine spätere Entfernung aus der öffentlichen Ansicht („Depublikation") bieten wir als freiwillige Serviceleistung an, soweit keine gesetzlichen Ansprüche auf Entfernung, Sperrung oder Änderung bestehen.
Die Beauftragung ist nur durch eine hierzu berechtigte Person möglich, zum Beispiel durch den ursprünglichen Auftraggeber, den im Inhalt genannten Pressekontakt, einen vertretungsberechtigten Firmeninhaber oder eine nachweislich bevollmächtigte Person.
Bei einer Depublikation gilt:
- Die Pressemitteilung wird aus der öffentlichen Ansicht entfernt.
- Die URL bleibt mit einem kurzen Hinweis auf die Entfernung bestehen („Tombstone").
- Eine vollständige Löschung der URL erfolgt nicht.
- Nicht enthalten ist die Entfernung aus Suchmaschinen-Caches, Archiven Dritter oder Weiterveröffentlichungen auf anderen Portalen, auf die wir keinen Zugriff haben.
Der Preis beträgt 35,00 € zzgl. USt. (41,65 € inkl. 19 % USt.). Beauftragung: über Ihr Kundenkonto (Detailseite der Pressemitteilung) oder über unser .
Wichtig: Dieser Service ist keine Voraussetzung für Ihre gesetzlichen Rechte. Die Meldung rechtswidriger Inhalte und die Ausübung gesetzlicher Rechte sind und bleiben kostenlos — unabhängig davon, ob Sie diesen Service nutzen.
Rückfragen zu Meldungen
Für Meldungen nutzen Sie bitte vorrangig die Melde-Links direkt bei der jeweiligen Pressemitteilung.
Nach Absenden einer Meldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Für Rückfragen zu einer bestehenden Meldung können Sie auf diese Bestätigung antworten oder uns unter Angabe des Vorgangs über unser erreichen.
Kommunikationssprachen: Deutsch, Englisch